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Fragen und Antworten zur KMU DIGITAL- sowie KMU.DIGITAL & GREEN- Umsetzungsförderung

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm

Förderungsanträge für die Umsetzungsförderung sind nach einer geförderten (ausbezahlten) Beratung im Wege der Einreichplattform KMU.DIGITAL (www.kmudigital.at) bzw. aws Fördermanager einzureichen unter der Voraussetzung, dass pro Umsetzungsförderung vorab eine geförderte Beratung (Potentialanalyse oder Strategieberatung unter „KMU.DIGITAL“ ab Ausschreibungsrunde „KMU.DIGITAL 3.1“) in Anspruch genommen wurde. Es dürfen keine Kosten bzw. Leistungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen sein. Das Datum der Lieferung/Leistung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Datum der Rechnung und der (An-)Zahlung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen. Als Einbringung des Förderungsantrages gilt das Einlangen des Antrages bei der aws.

Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 2.000 Euro bis maximal 30.000 Euro (exklusive USt.). Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von den Förderungsnehmer:innen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmer:innen nicht tatsächlich zurückerhalten.

Der Gesamtbetrag der Förderung wird nach Vorlage, Prüfung und Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit folgender Unterlagen, die spätestens zwei Monate nach Projektabschluss bei der aws vorliegen müssen, ausgezahlt:

  1. firmenmäßig gefertigtes fristgerecht angenommenes Förderungsangebot (Förderungsvertrag) und
  2. Erfüllung aller im Förderungsvertrag formulierten Auflagen und Bedingungen einschließlich des ausgefüllten Feedbackbogens.
  3. ein vom Förderungsnehmer unterzeichneter Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht (Z 2) und einem zahlenmäßigen Nachweis über die angefallenen Projektkosten sowie allenfalls weitere im Förderungsvertrag festgelegte Unterlagen. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit der geförderten Leistung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen. Die Übermittlung des Verwendungsnachweises und aller weiteren Unterlagen hat in digitaler Form über die Einreichplattform zu erfolgen.
  4. Vorlage der Kopien bereits erhaltener Förderzusagen (inkl. Barwert) für gegenständliches Projekt.
  5. Wurde um keine weitere Förderung angesucht bzw. keine weitere Förderung gewährt, ist dies vom Förder-/Zuschusswerber zu bestätigen.
  6. Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnisse sind der aws auf Verlangen vorzulegen

Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter:innen (z.B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für diese (Cloud-)Softwarelizenzen können mit jenem Anteil gefördert werden, der im Projektzeitraum (max. 12 Monate) liegt.

Nein, da ein Förderungsantrag im Rahmen von Umsetzung nur dann eingereicht werden kann, wenn vorab eine geförderte Beratung im Rahmen von KMU.DIGITAL 3.1 oder 4.0 in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen wurde. Die aus einer Beratungen entstandene Geschäftszahl ist schon bei der Antragstellung zu einer Umsetzung zwingend erforderlich.

Für die Beantragung einer Förderung im Rahmen von Umsetzung muss entweder die Toolbox "Status- und Potenzialanalysen" oder die Toolbox "Strategieberatung" in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen worden sein. Es muss nicht zwingend im selben Tool, zu welchem eine Beratung stattgefunden hat, auch eine Umsetzungsförderung für dieses Tool beantragt werden.

Der Nachweis erfolgt durch die Erstellung eines Verwendungsnachweises. Dabei werden Daten (Rechnungsdatum, Lieferfirma, Gegenstand der Rechnung, Zahlungsdatum etc.) aus den einzelnen Rechnungen in der Einreichplattform nach Umsetzung des Projektes erfasst.

Der Zuschussnehmer ist verpflichtet, Änderungen von Angaben im Ansuchen vor Annahme des Angebotes / vor Erhalt des Zuschusses unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich anzuzeigen. Nach erfolgter Reservierungszusage bzw. Annahme des Förderungsangebotes bis zur Auszahlung des Zuschusses ist der Zuschussnehmer verpflichtet, bestimmte Umstände unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich zu melden.

Detailfragen zu geplanten/laufenden Umsetzungsprojekten sind direkt an die KMU.DIGITAL Hotline unter  +43 1 25 30 770 oder per Mail an kmudigital@aws.at zu richten.

Vollständig ausgefülltes Webantragsformular im Zuge der Einreichung über das digitale Einreichportal, Aufstellung der Kosten und Fördernummer der Förderung aus einer KMU.DIGITAL Beratung (Die Beratung muss abgeschlossen und von der Förderstelle ausbezahlt sein).

Folgende Unternehmen und Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  1. Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur.
  2. Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden.
  3. Gemeinnützige Vereine - Bei der Antragstellung ist vom antragstellenden Verein zu bestätigen, dass in keinem Geschäftsbereich Gemeinnützigkeit vorliegt.
  4. Gebietskörperschaften

  • Projekte aus dem Modul Umsetzung, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von EUR 30.000 übersteigen bzw. EUR 2.000 (jeweils exklusive USt) unterschreiten
  • Kosten bzw. Leistungen, die außerhalb des Projektzeitraums (d.h. vor und nach Ende der mit der aws schriftlich vereinbarten Projektlaufzeit) angefallen sind
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt gem. Pkt. 3 der Richtlinien stehen
  • Kosten für IT-Grundausstattung wie die Beschaffung von Notebooks, PCs, Tablets oder Smartphones, Drucker und Standard-Software
  • Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen
  • Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte aus dem Modul Umsetzung, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - „Übernahmekosten“)
  • laufende Betriebskosten (z.B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die im Rahmen der Umsetzungsförderung neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
  • Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
  • Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden, wenn dadurch eine Förderquote von über 100% erreicht werden würde.
  • Nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten oder Kosten, die bereits im Modul Beratung gefördert wurden, können im Modul Umsetzung nicht gefördert werden.


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