Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm
Es werden Leistungen und damit Kosten bzw. Rechnungen im Rahmen des Förderantrages gefördert, die NACH Antragstellung angefallen sind, sofern in der Folge die Förderzusage erfolgt
Es kann pro Account (E-Mail-Adresse des eingeloggten Benutzers) pro Tool nur ein Antrag gestellt werden. Daher sind Tools, für welche bereits ein Antrag gestellt wurde, ausgegraut. Bei den Beratungs-Tools werden auch Beratungen ab KMU.DIGITAL Periode 3.1 eingerechnet.
Förderungswerber sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
- ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben und somit über eine Global Location Number (GLN) verfügen,
- als KMU im Sinne der Empfehlung der EK betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt ABl. Nr. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff, gelten (Empfehlungen der Kommission 2003/361/EG; siehe Anhang I) und
- über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
Folgende Unternehmen und Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur.
- Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden.
- Gemeinnützige Vereine - Bei der Antragstellung ist vom antragstellenden Verein zu bestätigen, dass in keinem Geschäftsbereich Gemeinnützigkeit vorliegt.
- Gebietskörperschaften
Bei der Beratungsförderung beträgt die Abrechnungsfrist von 2 Monaten bei Potenzial- und Statusanalysen bzw. von 3 Monaten bei Strategieberatungen ab dem Datum der Reservierungszusage. Der Förderwerber bzw. Auftraggeber der Beratung trägt das komplette finanzielle Risiko.
Nach der erfolgten Förderzusage ist dies per Mail an das WKÖ Inhouse Förderservice bekanntzugeben. Die Überprüfung obliegt der WKÖ.
Folgende Unterlagen sind innerhalb der Abrechnungsfrist von 2 Monaten für Potential-Analysen bzw. 3 Monaten für Strategieberatungen im aws-Fördermanager hochzuladen:
- Beratungsbericht
- Rechnung mit angeführter Geschäftszahl und ausführender Berater:in
- Zahlungsnachweis mit Valutadatum
- Spesen von Berater:innen, z.B. für An- und Abreise
- Leistungen und damit Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden
- Beratungskosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt gemäß der Richtlinien stehen
- Beratungskosten für Betriebe mit Betriebsstandort außerhalb Österreichs
- Kosten, die bereits durch andere Projekte unterstützt wurden oder werden (z.B. Projektkosten im Rahmen von „go-International“ etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100% erreicht werden würde
- Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Zuschussnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Zuschussnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
Es kann jede Beratung nur einmal innerhalb der aktiven Förderperiode inklusive KMU.DIGITAL Periode 3.1 gefördert werden. In diesem Zeitraum beträgt die gesamte maximale Förderhöhe für Beratungen außerdem je EUR 3.000,- exkl. USt. für KMU.DIGITAL und KMU.DIGITAL & GREEN. In der aktiven Förderperiode kann ein Umsetzungsprojekt gefördert werden. Beides gilt pro Unternehmen (inkl. verflochtener Unternehmen).
Das KMU.DIGITAL-Förderprogramm ist ab dem Tag der Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 gültig. Die Budgets sind auf 3 Jahre aufgeteilt. Daher kann es bei Ausschöpfung eines Jahresbudgets zu Unterbrechungen kommen.
Das Ziel des KMU.DIGITAL-Förderprogramms ist es, österreichischen KMU zu ermöglichen, das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen, indem sie Digitalisierungsprojekte konzipieren, umsetzen und in den Markt einführen. Parallel gibt es mit der neuen Förderschiene das Ziel, neben dem Potential der Digitalisierung auch das Potential der Nachhaltigkeit zu heben.
Die Schwerpunktthemen des KMU.DIGITAL-Förderprogramms sind:
- Fokus Digitalisierung („KMU.DIGITAL 4.0“)
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen
- Einführung oder Verbesserung von E-Commerce, Online-Marketing & Social Media
- Einführung oder Verbesserung der IT- und Cybersecurity
- Einführung oder Verbesserung der digitalen Verwaltungsprozesse Fokus Twin Transition („KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“)
- Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen
- Steigerung der Effizienz durch E-Commerce, Online-Marketing & Social Media
- Resilienz durch IT- und Cybersecurity
- Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung
Im Modul Umsetzung können digitale bzw. grüne Transformationsprojekte durchgeführt werden, bei denen Projekte zur Anschaffung aktivierungspflichtiger Neuinvestitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter umgesetzt werden können.
Die förderungsfähigen Kosten im KMU.DIGITAL-Förderprogramm sind die Kosten für Beratungen durch für das Programm zugelassene Experten zu unterschiedlichen Schwerpunkten/Themen und in verschiedener Tiefe.
Nicht förderungsfähige Kosten im KMU.DIGITAL-Förderprogramm sind Spesen von Beratern, Leistungen und Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, Beratungskosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen, Betriebe mit Betriebsstandort außerhalb Österreichs, Kosten, die bereits durch andere Projekte unterstützt wurden, und Umsatzsteuer.
Die Förderungshöhe im KMU.DIGITAL-Förderprogramm beträgt für die Toolbox Status- und Potentialanalysen 80% der Beratungskosten, maximal jedoch einen Zuschuss von EUR 400 pro Unternehmen, und für die Toolbox Strategieberatungen 50% der Beratungskosten, maximal jedoch einen Zuschuss von EUR 1.000 pro Unternehmen.
Der maximale Zuschuss pro Unternehmen beträgt im Rahmen der KMU.DIGITAL Beratungsförderung maximal EUR 3.000 je Förderschiene im Gesamtzeitraum der Förderperioden ab „KMU.DIGITAL 3.1“. Die einzelnen Tools der beiden Toolboxen können kombiniert werden, jedes einzelne Tool wird aber nur einmal im Gesamtzeitraum der Förderperioden gefördert.
„De-minimis"-Beihilfen sind Förderungen, deren Gesamtbetrag für ein einzelnes Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren nicht über EUR 300.000 übersteigen darf. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten.
Die Vergabe der Förderung erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen und beurteilungsfähigen Ansuchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind.
Die Entscheidung über die Zuschussmöglichkeit im Modul Beratung trifft die WKÖ. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckung.
Der Zuschussnehmer ist verpflichtet, Änderungen von Angaben im Ansuchen vor Annahme des Angebotes / vor Erhalt des Zuschusses unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich anzuzeigen. Nach erfolgter Reservierungszusage bzw. Annahme des Förderungsangebotes bis zur Auszahlung des Zuschusses ist der Zuschussnehmer verpflichtet, bestimmte Umstände unverzüglich und aus eigener Initiative schriftlich zu melden.
Nach erfolgter Beratung stellt der Berater eine Rechnung, die vom KMU zur Gänze bezahlt wird. Der Förderungswerber muss im Anschluss die Rechnung, Zahlungsnachweis, Feedbackfragebögen, die Kopien anderer Förderzusagen oder Bestätigungen, dass keine anderen Förderungen für das Vorhaben gewährt wurden, sowie den Beratungsbericht zur Evaluierung des Projektes „KMU.DIGITAL“ beim aws-Fördermanager als Einreichplattform elektronisch übermitteln. Nach Prüfung dieser Unterlagen (kann bis zu etwa 14 Tagen in Anspruch nehmen) wird die Auszahlung genehmigt und der Förderbetrag zu das bei Antragstellung angegeben Geschäftskonto überwiesen
Im Allgemeinen ist dies zulässig, sofern die Förderbeiträge zusammen nicht 100% der eigenen Kosten überschreiten. Eine derartige Kombination kann aber in den Richtlinie der anderen betroffenen Förderung eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden (dies ist vom Fördernehmer auf eigene Verantwortung zu überprüfen).