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Umsetzungsförderung

Nach Abschluss einer geförderten KMU.DIGITAL Beratung unterstützt das Programm österreichische KMU im Modul Umsetzung bei der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte. Die abgeschlossene Beratung kann auch aus früheren Ausschreibungsrunden von KMU.DIGITAL stammen, wobei die Auszahlung des Zuschusses nachgewiesen werden muss. Die Gesamtförderung beträgt maximal 6.000 Euro pro Unternehmen.

Derzeit können keine Anträge mehr für das KMU.DIGITAL Förderprogramm gestellt werden. An einer Neuauflage der Förderung ab 2024 wird gearbeitet. Bitte tragen Sie sich bei unserem Infoservice ein, um rechtzeitig über den Neustart der Antragsmöglichkeit benachrichtigt zu werden.

Umsetzung von Digitalisierungsprojekten – 30 % Zuschuss (max. 6.000 Euro)

Icon Investitionen © WKO

Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter:innen (z. B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für diese (Cloud-) Softwarelizenzen können im Projektzeitraum für max. 12 Monate gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (max. 6.000 Euro), wobei das Projektvolumen einen Betrag von 3.000 Euro nicht unterschreiten und einen Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigen darf.

Beispiele: Projekte mit einem Investitionsvolumen zwischen 3.000 und 20.000 Euro werden mit 30 % gefördert, bei Projektkosten zwischen 20.000 und 30.000 Euro wird die maximale Förderung von 6.000 Euro gewährt (auch wenn dies weniger als 30 % sind). Investition unter 3.000 bzw. über 30.000 Euro werden nicht gefördert.

Umfasst sind folgende Tools:

  • Umsetzung im Bereich Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung):
    Entwicklung, Einführung und Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Geschäftsmodellen durch digitale Anwendungen (z. B. CRM-Systeme, Investitionen in die Datenintegration über die Wertschöpfungskette, etc.)

  • Umsetzung im Bereich E-Commerce und Online Marketing:
    Digitale Transformation des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B-oder B2C-Anwendungen oder Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien.

  • Umsetzung im Bereich IT- und Cybersecurity:
    Einführung oder Verbesserung von IT- und Cybersecurity-Maßnahmen und –Prozessen oder Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements im Unternehmen.

  • Umsetzung im Bereich Digitale Verwaltung:
    Maßnahmen zur Nutzung der digitalen Verwaltung (z. B. Einführung der digitalen Signatur, Verwendung von e-Rechnungen, Einrichtung von neuen Schnittstellen zu Verwaltungstools, USP-Anbindung, elektronische Beschaffungsvorgänge, etc.)

Alle Details zu den förderungsfähigen bzw. nicht förderungsfähigen Kosten finden Sie in der Förderrichtlinie und den Fragen und Antworten zum Modul Umsetzung des Förderprogramms.

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